Ablauf

Dauer & Anzahl der Sitzungen

Dauer: Eine Therapiestunde für Einzelpersonen dauert bei mir 50-60min und für Paare 90min & nach Bedarf auch länger.

Anzahl der Sitzungen: Die Methoden der systemischen Arbeitsweise sind wirksam, wertschätzend  und lösungsorientiert. Daher kommt eine systemische Therapie mit vergleichsweise wenigen Sitzungen aus, um ans Ziel zu gelangen. Im Regelfall finden die Sitzungen alle 1-3 Wochen statt. Eine konkrete Verbesserung der Alltagssituation wird erfahrungsgemäß bereits mit 5-10 Sitzungen erreicht. Sobald Sie der Meinung sind, dass Sie Ihr Ziel erreicht haben, finden keine weiteren Sitzungen mehr statt.

Online-Therapie

Zusätzlich zu meinen Präsenz-Terminen in meinen Praxisräumen biete ich auch Online-Therapie an. Bitte melden Sie sich, wenn Sie dieses Format wünschen.

Der Behandlungsvertrag

Nach dem unverbindlichen Erstgespräch zur Klärung der Situation, schließt der Patient mit der Therapeutin einen sogenannten „Behandlungsvertrag für Psychotherapie“ ab. Darin wird die Art der Therapie (z.B. systemische Einzeltherapie) festgelegt. Meine Behandlung kann ärztliche Therapie nicht immer vollständig ersetzen. Sofern ärztlicher Rat erforderlich ist, wird dies der Patientin/dem Patienten unverzüglich mitgeteilt. Ebenso ersetzt Psychotherapie keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt. Bei diesbezüglichen Beschwerden ist der Patient aufgefordert, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben.
Honorar

Erstgespräch und jede weitere Therapiesitzung (50-60 min): € 90,00

 
Die Bezahlung des Honorars erfolgt in bar am Ende der Sitzung gegen Quittung bzw. als Überweisung nach monatlicher Sammelrechnung. Das Honorar ist Gegenstand des Behandlungsvertrages
 

Hinweis zur Übernahme der Kosten

Bitte beachten Sie, dass ich nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teilnehme. Ich führe somit eine reine Privatpraxis, in der das Honorar für die Sitzungen vom Klienten bezahlt werden muss.
 
Gesetzlich Versicherte erhalten deshalb grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen (z.B. freiwillige Satzungsleistungen oder Sonderregelungen bei unverhältnismäßig langen Wartezeiten auf einen kassenzugelassenen Psychotherapeuten) informiert sich bitte der Patient bei seiner Krankenkasse vor Beginn der Behandlung.
 
Privat Versicherte mit Voll- oder Zusatzversicherung und beihilfeberechtigte Patienten können einen Erstattungsantrag ihrer Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung/ihrem Beihilfeträger haben. Dieser ist vor Beginn der Therapie vom Patienten abzuklären. Der Patient hat das Erstattungsverfahren mit seiner Privatkrankenversicherung stets eigenverantwortlich durchzuführen.

Brigitte Kaltenegger

Heilpraktikerin für Psychotherapie (HPG)
Systemische Einzel-, Paar- und Familientherapie

info(at)praxis-kaltenegger.de

Tel. +49 176 404 303 93

Johann-Ferstl-Str. 2

86899 Landsberg am Lech